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BGH, 24.11.2009 - 4 StR 328/09 |
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Verwerfung einer Revision als unbegründet mangels Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Verwerfung einer Revision als unbegründet mangels Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 02.02.2006 - 4 StR 570/05
Sexueller Missbrauch von Kindern (Vornahme von sexuellen Handlung am Körper des …
Auszug aus BGH, 24.11.2009 - 4 StR 328/09
Zur Abfassung der Urteilsgründe bemerkt der Senat, dass es sich aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes verbietet, Kopien von Lichtbildern pornographischen Inhalts in die Urteilsgründe aufzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Februar 2006 - 4 StR 570/05, NStZ 2006, 394, 395).